Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  • Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  • a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

    b) Rücktritt vor Reisebeginn: Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der Reise zurückzutreten; dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen; gelten folgende genannte - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber:
    Bei Unterbringung in:

    Ferienwohnungen
    > 90 %.
    Wir empfehlen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschliessen am besten gleich bei der Buchung.

  • a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4b errechneten Betrag zu bezahlen.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.